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Sportförderungsgesetz
Das neue Gesetz wird voraussichtlich in der Sommersession vom Nationalrat behandelt. Die wesentlichste Änderung gegenüber dem Bundesratsvorschlag: Der Bund legt nach Anhörung mit den Kantonen Qualität und Quantität des Sportunterrichts an den Schulen fest. Bis zur Sekundarstufe 1 (also von der 1. bis zur 9. Klasse) müssen mindestens 3 Sportlektionen pro Woche erteilt werden.

Der Bund soll also weiterhin bis zur Sek I Stufe die Mindestlektionenzahl vorschreiben.
20 Apr 2010 von mcavelti